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Schadenersatz – Recht auf Schmerzensgeld – DSGVO
In der aktuellen Diskussion um die DSGVO wird meist nur über die hohen Strafen diskutiert – nach Art. 83 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Konzern-Jahresbruttoumsatzes.
Eher selten wird Art. 82 Abs. 1 DSGVO erwähnt, wonach jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter hat.
Folgende Voraussetzugen gelten für den Anspruch:
- ein Verstoß gegen die DSGVO
- ein materieller oder immaterieller Schaden,
- ein Verschulden des Verantwortlichen oder des Auftragverarbeiters.
Der Verstoß muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschehen, z. B. bei der Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage. Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, z. B. wenn personenbezogene Daten Dritten zugänglich gemacht wurden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht auf Schmerzensgeld.
Wir helfen Ihnen, diese Forderungen durchzusetzen. Jetzt Anwalt einschalten und Schadensersatz für einen DSGVO-Verstoß fordern! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer
- Fachanwalt für Arbeitsrecht *
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tätigkeitsschwerpunkte
- SCHUFA-Recht (Streitigkeiten mit der SCHUFA, Auskunfteien oder Einmelder)
- Arbeitsrecht (Mobbingabwehr, Kündigungsschutzklage)
- Erbrecht (Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckungen)
LEBENSLAUF
- Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
- Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
- Vorzeitiges bilinguales (deutsch – französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
- Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst- und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
- Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits- und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
- Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
- Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschließen.
- Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich mein eigene Anwaltskanzlei. Seit dem 1. September 2011 habe ich eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben. Im März 2016 habe ich die theoretische Prüfung zum "Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.
- Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
- Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Ich berate und korrespondiere auch international; gerne in französischer, englischer und niederländischer Sprache.
* Aufgrund der nachgewiesenen, überdurchschnittlichen und mehrjährigen Erfahrung und ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Rechtsanwalt de Backer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Die Fachanwaltsbezeichnung ist rechtlich geschützt und an den Nachweis laufender wissenschaftlicher Publikationen oder die dozierende oder hörende Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen geknüpft.